UMWELTBONUS 2020
ERHALTEN SIE EINE FÖRDERUNG VON BIS ZU 9.000,- EUR.
UMWELTBONUS - NEUFAHRZEUGE
STAND 21.02.2020 | FÖRDERUNG | FÖRDERFÄHIGES BMW MODELL | |
Elektrofahrzeug (BEV) |
9.000, EUR | Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs <40.000,- EUR | BMW i3 (120 Ah) BMW i3S (120 Ah) |
Elektrofahrzeug (BEV) |
7.500,- EUR | Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs >40.000,- EUR | --- |
Plug-In-Hybride (PHEV) |
6.750,- EUR | Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs <40.000,- EUR | BMW 225xe BMW X1 xDrive25e |
Plug-In-Hybride (PHEV) |
5.625, EUR | Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs >40.000,- EUR | BMW 330e BMW 530e / BMW 530e xDrive BMW X3 xDrive30e BMW X5 xDrive45e |
UMWELTBONUS - JUNGE GEBRAUCHTE
STAND 21.02.2020 | FÖRDERUNG | FÖRDERFÄHIGES BMW MODELL |
Elektrofahrzeug (BEV) |
7.500, EUR | BMW i3 (120 Ah) BMW i3S (120 Ah) |
Plug-In-Hybride (PHEV) |
5.625,- EUR | BMW 225xe BMW 330e BMW 530e / BMW 530e xDrive BMW X3 xDrive30e BMW X1 xDrive25e BMW X5 xDrive45e |
FAQ - NEUFAHRZEUGE UND JUNGE GEBRAUCHTE
WER KANN VON DER NEUEN FÖRDERUNG PROFITIEREN?
- Förderberechtigt sind alle Fahrzeuge, die eine Zulassung ab dem 05.11.2019 haben und die Bestellung / Faktura den höheren Herstelleranteil am Umweltbonus ausweist. (Der Herstelleranteil entspricht der Hälfte des Umweltbonus bei Neufahrzeugen)
- Fahrzeuge die bis einschließlich 04.11.2019 zugelassen wurden, können nicht von der neuen Regelung profitieren.
WAS ÄNDERT SICH BEIM VERFAHREN DER ANTRAGSSTELLUNG?
- Alle beim BAFA bis zum 18.02.2020 16:00 Uhr eingereichten Anträge bleiben im zweistufigen Genehmigungsverfahren. Die Frist zur letztmaligen Einreichung im alten Verfahren ist der 18.08.2020.
- Für alle Anträge ab dem 18.02.2020 16:00 Uhr gilt ein einstufiges Genehmigungsverfahren. D.h. die Einreichung aller notwendigen Unterlagen erfolgt nach Erwerb und Zulassung für Neufahrzeuge und JGA.
WELCHE UNTERLAGEN SIND NACH ERFOLGTER ZULASSUNG EINZUREICHEN?
- Kauf: Kopie der Rechnung
- Leasing: Kopie des Leasingvertrages inkl. verbindlicher Bestellung sowie die Kalkulation der Leasingrate / interne Kalkulation
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Fall Zweitzulassung (JGA) zusätzlicher Nachweis einer Prüforganisation/Sachverständiger über max. 15.000 km Laufleistung, vergleiche „Nachweispaket bei Gebrauchtwagen“, PDF-Dokument auf der BAFA Homepage.
WELCHE INHALTE MÜSSEN RECHNUNG UND LEASINGVERTRAG/VERBINDLICHE BESTELLUNG AUSWEISEN?
- Alle Beträge müssen in Netto ausgewiesen werden.
- Eindeutiger Bezug auf das förderfähige Basis-Fahrzeugmodell.
- Deutlicher und nachvollziehbar ausgewiesener Herstelleranteil am Umweltbonus wie bisher.
- Der Netto-Kaufpreis für das Basis-Fahrzeugmodell, SA werden gesondert ausgewiesen (Neufahrzeuge). Bei JGA Nettofahrzeugpreis inklusive SA.
- Bei Leasing ist die Vorlage des Kalkulationsblattes der Leasingrate / interne Kalkulation verpflichtend. Damit entfällt der bisherige Leasingratenvergleich.
WIE LANGE LÄUFT DER NEUE UMWELTBONUS UND WO FINDE ICH ALLE RELEVANTEN INFORMATIONEN?
- Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
WELCHE FAHRZEUGE KÖNNEN VON DER ERWEITERUNG AUF JGA PROFITIEREN?
- Fahrzeuge die die genannten Kriterien in der Tabelle erfüllen. Dies sind z.B. Fahrzeuge welche in der ersten Zulassung auf die BMW AG oder auf eine Niederlassung zugelassen sind.
WIE IST DER PROZESS BEI EINER HÄNDLER VFW BESTELLUNG?
- Der bisherige Nachweis durch den Ordnerauszug (anstelle einer Bestellung) entfällt. Es reicht die Werksrechnung inklusive der Gutschrift nach Status 295 Meldung und die ZLB II.
WELCHE FAHRZEUGE SIND FÜR DIE 100 EUR AVAS (AKUSTISCHER FUSSGÄNGERSCHUTZ) FÖRDERUNG BERECHTIGT UND BIS WANN?
Modell | AVAS förderfähig nach Verordnung (EU) Nr. 540/2014 | Herstellerspezifische Bezeichnung / Hinweis auf der Bestellung |
BMW i3 (120 Ah) | Ja | Akustischer Fußgängerschutz (SA 4U9) |
BMW i3s (120 Ah) | Ja | Akustischer Fußgängerschutz (SA 4U9) |
BMW 225xe (Typ: 2C71) | Nein | - |
BMW 225xe (ab Produktion 01.07.2019) | Ja | Akustischer Fußgängerschutz (SA 4U9) |
BMW 330e (Produktion bis einschließlich 31.05.2018) | Nein | - |
BMW 330e (Typ: 5X71) | Nein | - |
BMW 530e (Produktion bis einschließlich 31.06.2019) | Nein | - |
BMW 530e (ab Produktion 01.07.2019) | Ja | Akustischer Fußgängerschutz (SA 4U9) |
BMW 530e xDrive | Ja | Akustischer Fußgängerschutz (SA 4U9) |
BMW X3 xDrive30e | Nein | - |
- Ende der AVAS Förderung: 30.06.2021
- Neue Fahrzeuge sind nicht mehr berechtigt, da bereits Inhalt bei Typgenehmigung.